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Geschichte

Aus der Geschichte Münchehofes ist nicht allzu viel überliefert.

Der Name des kleinen Dorfes soll abgeleitet sein von "Monkehofe". Die erste urkundliche Erwähnung reicht zurück in das Jahr 1375. Seinerzeit ließ Kaiser Karl IV in seinem Landbuch alle Orte aufführen.

Die Ortsgründung datieren die Geschichtsforscher um 1180. Zisterziensermönche waren die ersten, die sich vor Ort niederließen. Im 14. Jahrhundert dann soll es in Münchehofe eine erste Gaststätte (einen "Krug") und eine Mühle gegeben haben.

Der dreißigjährige Krieg brachte das Münchehofer Leben praktisch zum Erliegen. Mühsam erholte sich das Dorf von den Kriegsfolgen, letztlich auch bedingt durch von umliegenden Orten wie Dahlwitz-Hoppegarten ausgehende Impulse. Folgerichtig gründete 1875 ein Mühlenbesitzer die Siedlung Mönchsheim, bald ein gefragter weil beschaulicher Wohnsitz.

Dem heutigen Münchehofe ist sein Bestreben um Attraktivität durchaus anzumerken. Steigende Einwohnerzahlen (ca. 550), ein Jugendclub und merkliche Fortschritte im Straßenbau sind beredtes Zeugnis dafür.

Herr Werner Zimmermann (Berlin-Rahnsdorf) ergänzt im Januar 2007 die Geschichte Münchehofes wie folgt:
Seine Königliche Majestät von Preußen (Friedrich Wilhelm I. 1713-1740) arrangierte einen Tauschvertrag.
Danach kaufte der Kriegsrat Happe das Gut Rieben bei Beelitz im Kreis Zauche südlich von Potsdam dem Minister und geheimen Oberfinanzrat Freiherr Samuel von Marschall ab.
Dieser hatte bereits 1718 das Gut Dahlwitz östlich von Berlin erworben und wollte seinen Gutsbesitz vergrößern. Dafür bot der König aus seinem staatlichen Landbesitz die südlich von Dahlwitz gelegenen Dörfer Münchehofe und Rahnsdorf mit ihren Wald- und Wiesennutzungen und dem wenigen Ackerland in der gemeinschaftlich genutzten Heide an.
Zu beiderseitigem Nutzen wurde am 8.12.1722 ein Tauschvertrag vom König mit seinem Minister geschlossen. Als Tauschobjekt für den Minister Marschall trat der König ab „die unter Amt Cöpenick belegene beyde Dörfer Münchehoffe und Rahnsdorff in ihren Gräntzen und Mahlen (Gerichtsbarkeit, germ.), mit Ober- und Untergerichten, usw. ...“.
Die beiden Dörfer gerieten also in die Erbuntertänigkeit des Gutsbesitzers und hatten ihm Steuern und Abgaben zu entrichten. Erst die Stein-Hardenbergschen Reformen von 1811 und der Erlass der Deklaration zum Regulierungsedikt in Preußen vom 29.Mai 1816 brachten auch den Bauern die persönliche Freiheit von der Erbuntertänigkeit. Das Abhängigkeitsverhältnis der Rahnsdorfer Fischer wurde allerdings erst am 22.9.1840 durch einen Ablösungsrezeß der königlichen Generalkommission zu Berlin in den folgenden Jahren durch das Gräflich Hackesche Patrimonial-Gericht aufgehoben. Es wurde ein Teil der bisher genutzten Flächen als gutsfreies Eigentum übergeben. Die Separation zur Festlegung der persönlichen Grundstücke erfolgte kurze Zeit später. Für Münchehofe wird wahrscheinlich die Ablösung in die gleiche Zeit um 1840 fallen.





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